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E-Scooter Straßenzulassung

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In diesem Ratgeber gehen wir auf das Thema „E-Scooter Straßenzulassung“ näher ein und zeigen dir worauf du beim E-Scooter Kauf aufpassen solltest. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten verschiedene Anforderungen an Elektroscooter, um diese auf öffentlichen Straßen nutzen zu dürfen.

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Sind E-Scooter in Deutschland zugelassen?

Sommer 2019 ist es soweit! Elektroscooter werden offiziell im deutschen Stadt- und Straßenverkehr zugelassen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde im April vom Bundeskabinett beschlossen, der Bundesrat hatte ein paar Änderungeswünsche, welche sicherlich zum Juni hin ebenfalls umgesetzt und akzeptiert werden.

Technische Anforderungen an den E-Scooter

Die eKFV beinhaltet ganz bestimmte Regelungen, was einen E-Scooter ausmacht und welche Richtlinien er erfüllen muss.

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h darf nicht überschritten werden.

Die Nenndauerleistung darf die 500 Watt Grenze nicht überschreiten. Die Leistung wird unter Laborbedingungen gemessen und wird so gemessen: Bei einer Fahrt von 30 Minuten (Durchschnitt) darf der E-Scooter Motor nicht heiß laufen (bestimmte Temperatur überschreiten).

Zwei voneinander unabhängige Bremssysteme müssen installiert sein. Eine sinnvolle technische Maßnahme. Sollte eine Bremse ausfallen, kannst du im Notfalls immer noch auf die andere zurückgreifen und den E-Scooter verlangsamen.
Zwei verschiedene Bremssysteme

Zum anderen muss ein E-Scooter über eine Halte-, bzw Lenkstange verfügen. Auch die Maße des E-Scooters sind genau geregelt. Höchstens 0,7 m breit, 2 m lang und 1,40 m hoch darf das elektrische Kleinfahrzeug sein.

Elektrokleinstfahrzeuge müssen außerdem über ein Vorder- und Rücklicht verfügen, sowie über ein Bremslicht. Reflektoren müssen an der Seite des E-Scooters angebracht werden, wobei diese jederzeit abgenommen werden können. Reflektoren für die Räder kann man ebenfalls verwenden.

Eine gültige Versicherungsplakette wird ebenfalls benötigt. Diese wird am hinten an den E-Scooter angeklebt. Um eine Versicherungsplakette zu erhalten, muss der E-Scooter über eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen.

Eine Glocke / Hupe wird ebenfalls benötigt.

Blinker werden nicht benötigt. Das Richtungsanzeigen erfolgt, wie auch schon beim traditionellen Fahrradfahren, über das Hand- bzw Armsignal.

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Ab welchem Alter darf ich fahren?

Das Mindestalter von 14 Jahren ist Pflicht für die Nutzung eines E-Scooters. Selbst wenn dein E-Scooter nur 12 km/h schnell ist, so darfst du diesen nicht nutzen bis du das 14. Lebensjahr erreicht hast!

Benötigt mein E-Scooter eine Betriebserlaubnis?

In Deutschland: Ja! Jeder E-Scooter benötigt wie oben beschriebene eine ABE bzw Einzelbetriebserlaubnis. Auf dem Markt existieren aktuell nur sehr wenige Scooter mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis.

Womöglich werden einige Hersteller nachziehen und eine ABE beantragen, jedoch kann dies mehrere Monate dauern! Die einfachere & schnellere Möglichkeit ist der Weg der Einzelbetriebserlaubnis.

An jedem E-Scooter muss in Zukunft eine Fahrzeug- Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild angebracht sein. Auf diesem Schild muss folgendes stehen:

  • Info mit „Elektrokleinstfahrzeug“
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Genehmigungsnummer der ABE oder der Einzelbetriebserlaubnis

Wo darf ich fahren?

Innerhalb geschlossener Ortschaften:  Auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen ist das Fahren erlaubt. Sollten keine vorhanden sein, so kannst du auf die Fahrbahn ausweichen oder in den verkehrsberuhigten Bereich wechseln.

Außerhalb geschlossener Ortschaften: Auf Radwegen & Seitenstreifen. Zur Not kannst du du vorübergehend auf die Fahrbahn wechseln, wenn es nicht anders geht.
Auf Gehwegen ist die Fahrt mit E-Scootern verboten.

Gibt es eine Helmpflicht?

Eine Helmpflicht wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Jedoch empfehlen wir dir einen Helm zu tragen. Ein Sturz mit 20 bis 30 km/h ist sehr schmerzhaft und kann böse Folgen mit sich führen.

E-Scooter in Österreich

Im Juni 2019 soll es auch in Österreich so weit sein. Das Video beschreibt die aktuelle Gesetzlage in Österreich sehr gut. Genau wie im Nachbarland Deutschland werden auch hier die E-Scooter zum größten Teil wie Fahrräder im Straßenverkehr behandelt:

Die Maximalgeschwindigkeit für E-Scooter liegt bei 25 km/h bei einer Leistung von maximal 600 Watt. Unser Pro Move E-Scooter ist z.B in Österreich zugelassen.

Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen verfügen.

An dem E-Scooter müssen vorne, hinten und an den Seiten Reflektoren angebracht werden, falls nicht bereits vorhanden. Die Reflektoren vorne müssen weiß, hinten rot und an den Seiten wahlweise weiß oder gelb sein. Eine Beleuchtung ist tagsüber nicht nötig.

Der Österreichische Gesetzgeber verbietet ein Fahren auf Gehwegen. Ausnahmen werden nur an Stellen gemacht, die keine andere Lösung zu lassen, wenn etwa der Gehweg zum Überqueren genutzt werden muss.

Außerdem muss der E-Scooter über eine Hupe oder eine Klingel verfügen, um für den österreichischen Straßenverkehr zugelassen zu werden.

Blinker werden nicht benötigt, Richtungen werden wie auch beim Fahrradfahren per Handzeichen angezeigt. In Österreich absolvieren Kinder ab 10 Jahren eine Fahrradprüfung und erhalten dann auch einen Führerschein, der ihnen erlaubt ohne Begleitung auf den österreichischen Straßen Fahrrad zu fahren. Ab 12 Jahren ist dieser Ausweis nicht mehr nötig.

Da Österreich Elektrokleinstfahrzeuge weitgehend wie Fahrräder behandelt, gelten diese Altersbegrenzungen auch für E-Scooter.

E-Trottis in der Schweiz

Der Trend E-Scooter macht auch vor der Schweiz nicht Halt. Unsere Nachbarn nennen den Elektroscooter auch E-Trotti oder E-Velo. In der Schweiz werden E-Scooter rechtlich identisch zu Leicht-Motorfahrrädern behandelt. Wie in Deutschland und Österreich gelten hier also auch ähnliche Regeln.

Solange dein E-Scooter eine Straßenzulassung hat, darf man auch auf den Velo-/Fahrradwegen fahren. E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. 25 km/h und einer Tretunterstützung dürfen auch auf Gehwegen fahren, allerdings nur, wenn dies dort deutlich gestattet wird (durch ein Schild mit der Aufschrift „Velofahren gestattet„). 

Die ASTRA, das Schweizer Bundesamt für Straßen, macht genaue Vorgaben, wann ein E-Scooter für die Schweizer Straßen zulässig ist:

Höchstleistung: 48V & 500 Watt (bei Dauerleistung).

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h; 25 km/h mit Tretunterstützung.

Rück- und Vorderlicht muss vorhanden sein.

Bremsen für beide Räder, die unabhängig voneinander funktionieren müssen.

Fahren auf dem Gehweg ist generell verboten, es sei denn es ist per Beschilderung gestattet.

Auch schnellere E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen in Fußgängerzonen fahren (in denen Velofahren gestattet wird), allerdings nur mit abgeschalteter Beschleunigung.

Insgesamt ist in der Schweiz die Schrittgeschwindigkeit nicht rechtlich festgesetzt, allerdings sollte man die 5 km/h lieber nicht überschreiten.

Alle E-Scooter, die über die oben genannte Höchstleistung und/oder Höchstgeschwindigkeit hinaus gehen, werden in der Schweiz als Motorfahrrad angesehen.

Eine Typgenehmigung wird nicht benötigt. Erst wenn die oberen Daten überschritten werden. Gleiches gilt für die Helmpflicht.

Altersbeschränkung

Ab 14 Jahren ist der Schweiz das Fahren eines E-Scooters gestattet. Bevor der Fahrer/die Fahrerin das 16. Lebensalter erreicht hat, muss ein Mofa-Ausweis vorhanden sein. Nach dem Erreichen des 16. Lebensjahrs ist dieser nicht mehr von Nöten.

*Rechtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. 

Quellen & weiterführende Links:

4 Gedanken zu „E-Scooter Straßenzulassung

  1. Hallo KIXRIDE-Team,

    Ist in nächster Zeit mit einer Kix Go Version mit ABE bzw. mit Rücklicht (etc.) zu rechnen, welche die deutsche Straßenzulassung erfüllen wird?

    Grüße Uwe

    1. Danke für die Anfrage Uwe!

      Im Augenblick ist es nicht geplant. Eventuell zum Frühling 2020.

  2. Kann zum Laden auch ein alternatives Netzteil verwendet werden?
    Oder gibt es das Ladegerät als Ersatzteil bzw. separate zu Kaufen? Mit einem zweiten Ladegerät hätte ich Zuhause und im Büro eine Lademöglichkeit.

    1. Guten Tag,

      bitte uns einfach direkt kontaktieren, gerne können wir Ihnen dann ein weiteres Ladegerät anbieten. Ladegeräte anderer Hersteller sind nicht zu verwenden.

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